* Fahrzeugleergewicht mit Fahrer 68kg, Gepäck 7kg und Kraftstoffbehälter zu 90% gefüllt,
ermittelt nach der EG-Richtlinie 92/21/EWG in der gegenwärtig geltenden Fassung. Durch Sonderausstattungen
können sich das Leergewicht und der Luftwiderstandsbeiwert des Fahrzeugs erhöhen, wodurch die mögliche
Nutzlast bzw. Höchstgeschwindigkeit entsprechend verringert wird.