Die Entscheidung für berufliche Selbstständigkeit ist eine Entscheidung für mehr Freiheit und Selbstbestimmung. Aber auch für mehr Verantwortung und Risikobereitschaft. Mit unserem Audi Geschäftskunden-Programm bieten wir unseren gewerblichen Kunden ohne Großkundenvertrag ein attraktives Angebot.
Als Ihr starker Partner übernehmen wir unsere Verantwortung Ihnen gegenüber und minimieren Ihr unternehmerisches Risiko. Wir unterstützen Sie in Ihrer Selbstständigkeit: mit uneingeschränkter Mobilität, mit einem Plus an finanzieller Planbarkeit und mit einer Servicequalität, die Maßstäbe setzt.
Das Audi Geschäftskunden-Programm ist ein Angebot für gewerbliche Einzelabnehmer ohne Großkundenvertrag, selbstständige Freiberufler sowie selbstständige Land- und Forstwirte.
Audi Geschäftskunden-Programm im Überblick
Wir haben unser Audi Geschäftskunden-Programm so aufgebaut, dass seine einzelnen Module individuell gewählt werden können. Treffen Sie Ihre Wahl – genau so, wie Sie es wünschen. In einer persönlichen Beratung erläutern Ihnen unsere Kundenberater gerne die Details.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch den Gebrauch Ihres Fahrzeuges verursacht wurde.
Vollkaskoversicherung
300,– Euro Selbstbeteiligung
mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch Fremde
Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall, auch wenn Sie ihn selbst verursacht haben
Neuwertentschädigung für 18 Monate gilt nur im Totalschadenfall (Totaldiebstahl 6 Monate)
Mitversicherte Teile bis 5.000,– Euro beitragsfrei
Mietwagen bei allen Vollkaskoschäden mit Ihrem Pkw im Inland
Teilkaskoversicherung
150,– Euro Selbstbeteiligung
Diebstahl, Brand und Explosion
Elementarschäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Schneelawinen
Zusammenstoß mit Haarwild sowie mit Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen
Marderbiss
Glasbruchschaden
Ausland Schadenschutz
Beitragskonstanz
Beitragskonstanz auch im Schadenfall
GAP-Absicherung
bei Diebstahl oder Totalschaden: Erstattung der Restforderung aus dem Leasing- bzw. Finanzierungsvertrag (kein GAP-Risiko)
Ab 23 Jahre (Versicherungsnehmer und jüngster Fahrer). Gültig für Neuwagen der gesamten Modellreihe (exklusive S/RS, Audi R8 – Ausnahme: die S/RS des Audi TT). Gebunden an die Laufzeit des Finanzierungs- bzw. Leasingvertrages (max. 36 Monate). Ab dem 37. Monat gilt der individuelle Versicherungsbeitrag.