Ihr Weg zur Audi Umweltprämie*
Ihr altes Dieselfahrzeug muss für den Erhalt der Prämie innerhalb eines Kalendermonats nach Zulassung Ihres kürzlich erworbenen Audi nachweislich (Verwertungsnachweis § 15 der Fahrzeugzulassungsverordnung) bei einem zertifizierten Verwerter verschrottet werden.